AGBs – rhein-in-form 2023
Hier findest du unsere AGBs rhein-form 2023 für unsere Outdoorfitness Kurs SPECK&RUN – RUN an den SPECK und Outdoor Zirkel Kurse für Köln und Leverkusen.
- Teilnahmevoraussetzungen
Eine Teilnahme an den SPECK&RUN RUN an den SPECK / Outdoor Zirkel Kursen ist für jede Persson möglich. Minderjährige müssen jedoch bei der Anmeldung eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten beifügen.
Aufgrund der sportlichen Betätigung und Beanspruchung des Herzkreislauf-Systems, bestehen Risikofaktoren. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass jeder TN/jede TN*in den Gesundheitsfragebogen vor Kursbeginn unterschrieben an rhein-in-form zurücksendet.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich rhein-in-form das Recht vor, die Veranstaltung spätestens drei Tage vor Kursbeginn abzusagen.
- Verbindliche Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung zu den SPECK&RUN/ OUTDOOR FITNESS KURSEN von rhein-in-form erfolgt zum einen durch Abgabe oder Zusendung des ausgefüllten und unterzeichneten Gesundheitsfragebogens, aber auch durch eine schriftliche Zusage via E-Mail. Mit der schriftlichen Anmeldung zum Kurs bzw. Zusenden des Anmeldeformulars, erkennt der/die TN*in die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Der TN*in erhält eine schriftliche Benachrichtigung – auch über SMS oder WhatsApp -, ob die geforderte Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde und der Outdoor Fitness Kurs stattfinden kann. Sollte eine Teilnahme an den Kursen aus Platzgründen nicht möglich sein, wird der/die TN*in schnellstmöglich informiert. Die Anmeldungen werden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Regelungen in Nr. 4 verbindlich.
Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Regelungen in Nr. 4 verbindlich.
- Teilnehmergebühr
Die jeweilige Gebühr für die einzelnen SPECK&RUN/ OUTDOOR FITNESS Kurse von rhein-in-form ist den Angeboten sowie den aktuellen Angaben der Kursübersicht der rhein-in-form Homepage zu entnehmen. Die Bezahlung der Kurse erfolgt vor Kursbeginn und muss bis spätestens am Vortag des Kursbeginns auf dem rhein-in-form Konto eingegangen sein. Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein geplanter Kurs kurzfristig abgesagt werden muss und nicht verlegt werden kann, wird die bereits gezahlte Gebühr zurückerstattet. Eine weitergehende Rückerstattung für Fahrtkosten etc. erfolgt nicht.
- Rücktrittsbestimmungen/ Stornogebühren
Der Rücktritt an einem SPECK&RUN Kurs/ rhein-in-form Kurs ist ohne Angabe von Gründen bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn kostenfrei möglich und hat schriftlich – auch per SMS/WhatsApp möglich – zu erfolgen. Die Zusendung der Rechnungen für die gewählten Kurse erfolgt 7 Tage vor Kursbeginn. Wie in der Regelung 3. beschrieben muss die Bezahlung bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgt sein.
Bei einem Rücktritt von der Teilnahme bis zu 3 Tagen vor Beginn des jeweiligen Kurses wird eine Stornogebühr von 20% der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts bis zu 2 Tagen vor Beginn beträgt die Stornogebühr 50% der Teilnehmergebühr. Bei einem späteren Rücktritt (weniger als 2 Tage) vor Beginn der ersten Kurseinheit wird eine Stornogebühr von 80% der Teilnahmegebühr fällig. Nach Beginn der ersten Kurseinheit ist die teilnehmende Person auch bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Zahlung des vollen Betrages verpflichtet. Sollte die teilnehmende Person vom Kurs fernbleiben so befreit ihn dies nicht von der Zahlungspflicht.
Die Teilnahme eines/einer Ersatzteilnehmers*in ist ohne zusätzliche Kostenberechnung möglich, wenn von der Ersatzperson spätestens drei Tage vor Kursbeginn eine verbindliche Anmeldung vorliegt. Diese Ab- und Anmeldung hat stets schriftlich zu erfolgen. Dabei haben der ursprüngliche Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer eigenständig für den finanziellen Ausgleich der ggf. bereits bezahlten Gebühr zu sorgen.
Ist das Fernbleiben von dem SPECK&RUN/OUTDOOR ZIRKEL Kurs von rhein-in-form auf ärztlich attestierte Krankheit des Teilnehmers zurückzuführen, so reduziert sich die Teilnahmegebühr auf 50%.
- Fehlzeiten
Präventionskurse:
Die teilnehmende Person muss mindestens 6 von 8 Kursstunden wahrnehmen, um eine Bescheinigung zu erhalten. Sie hat keinen Anspruch die 2 Fehlstunden im Folgekurs nachzuholen, kann aber in den parallellaufenden Kursen, wenn noch genügend Plätze frei und dieser stattfindet, diese 2 Fehlstunden nachholen. WICHTIG: Jede*r Teilnehmer*in ist selbst für die Organisation der Nachholstunden verantwortlich. Eine Kontaktaufnahme mit rhein-in-form zur Absprache ist nötig. Bei einem Fernbleiben aufgrund von Krankheit, kann eine Attest bei der jeweiligen Krankenkasse mit eingereicht werden. Eine Krankmeldung wird in der Regel nicht als Fehlstunde angerechnet. Jedoch kann dies je nach Kasse unterschiedlich geregelt sein und muss von der teilnehmenden Person abgeklärt werden. Für Fehlstunden aufgrund von Krankheit kann rhein-in-form leider keine Nachholstunden anbieten.
Nicht-Präventionskurse: 4er Karte, 10er Karte, 24er Karte
Der/Die Teilnehmer*in hat beim Buchen eines Nicht-Präventionskurses keinen Anspruch Fehlstunden nachzuholen. Der/Die Teilnehmer*in hat jedoch die Möglichkeit in parallellaufenden Kursen Stunden innerhalb der jeweiligen Firsten nachzuholen, wenn im gewählten Kurs Plätze frei sind und diese stattfinden. Die 4er Karte gilt 5 Wochen ab der ersten Stunde, die 10er Karte 14 Wochen die 24er Karte 24 Wochen. Feiertag werden nicht als Kurswochen gezählt. Für Fehlstunden aufgrund von Krankheit kann rhein-in-form leider keine Nachholstunden anbieten.
- Datenschutzbestimmungen
Die persönlichen Daten der angemeldeten Teilnehmer*innen werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Kurse, der Abrechnung der Kurse und zur Information über weitere SPECK&RUN/ OUTDOOR ZIRKEL Kurse von rhein-in-form Kurse verwendet.
- Haftung
Alle Teilnehmer*innen der SPECK&RUN/ OUTDOOR ZIRKEL Kurs von rhein-in-form sind selbst für den eigenen Versicherungsschutz verantwortlich.
AGB rhein-in-form 2023