Betriebliche Gesundheitsförderung – Subventionen

Subventionen für die betriebliche Gesundheitsförderung

Hier finden Sie Informationen und Beratung zu Möglichkeiten der Subvention von Fitnesskursen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, genauer zu „Abtretungserklärung“ sowie „600€ Pauschale“ (§ 3 Nr. 34 EStG). Bei Fragen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Kontaktieren sie uns, damit wir Ihnen individuelle Informationen zu Subventionsmöglichkeiten zukommen lassen können.

600 Euro steuerfrei für betriebliche Gesundheitsförderung

Was ist die 600-Euro-Pauschale?

„Steuerfrei sind die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der § 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei Nutzung der 600-Euro-Pauschale?

  • Bis zu 600 Euro kann die Prüfung entfallen – ganz unabhängig davon, ob die Arbeitgeberleistung wirklich im überwiegenden betrieblichen Interesse liegt oder nicht. Dies gilt nur, wenn die Gesundheitsmaßnahme zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
  • Geringerer bürokratischer Aufwand für gesundheitsförderliche Maßnahmen.
  • Einsparen von Sozialabgaben, die 1.000 €/Jahr schnell übersteigen können, wenn mehrere Mitarbeiter*innen das Angebot nutzen.
  • Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung steigt der Arbeitgeberanteil bei Gesundheitsförderung nicht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Maßnahmen sind steuerbefreit, wenn diese hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Hierzu zählen u. A. Bewegungsprogramme.

  • Wir sind mit unseren Kursangeboten bei allen gesetzlichen Krankenkassen gelistet. Sie könne auch bei Ihrer Betriebskrankenkasse nach uns fragen.
  • Besteht bereits eine Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse, können Sie bei dieser nach uns als gelisteter Dienstleister fragen.
  • Viele unserer Firmenfitness Kurse erfüllen die Voraussetzungen nach §20 SGB / §20a SGB.

Haben Sie Fragen, schreiben Sie uns.

Abtretungserklärung

Was ist eine Abtretungserklärung?

Dies ist ein Dokument, welches der/die Mitarbeiter*in unterzeichnet. Die Erklärung bestätigt, dass ihr privater Anteil der Krankenkassenbezuschussung auf das Firmenkonto überwiesen wird.

Was sind die Voraussetzungen um die Abtretungserklärung zu nutzen?

  • Der/Die Mitarbeiter*in möchte seinen/ihren Anteil abtreten.
  • Der/Die Mitarbeiter*in ist gesetzlich versichert und kann noch einen Präventionskurs geltend machen.
  • Die Kurse sind nach §20 zertifiziert.

Praktische Umsetzung

  • Sie buchen einen unserer Kurse.
  • Sie nutzen die Abtretungserklärung. Jede*r Mitarbeiter*in unterzeichnet diese und willigt ein, dass sein/ihr Krankenkassenanteil auf das Firmenkonto überwiesen wird. Die restliche Summe machen Sie – wie in Punkt 1) beschrieben – geltend.
  • Wir übernehmen – wenn Sie es wünschen – gerne die Abwicklung.

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